Mietspiegel erscheint Anfang 2021
(Karlsruhe) Der Karlsruher Mietspiegel 2021 wurde in der inzwischen fünften Ausgabe nach den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) neu erstellt. Der Gemeinderat erkannte ihn in seiner Sitzung vom 17. November 2020 als qualifizierten Mietspiegel an. Der neue Karlsruher Mietspiegel tritt ab dem 1. Januar 2021 in Kraft und gilt für zwei Jahre.
Auf der Basis einer umfangreichen Datenerhebung gibt der Mietspiegel Aufschluss über die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum im Stadtgebiet. Er bietet damit Mietern und Vermietern eine gute und verlässliche Orientierungshilfe und trägt dazu bei, Mietstreitigkeiten zu versachlichen und gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Mietparteien zu vermeiden.
Broschüre ist gebunden oder als Download erhältlich
Ab 1. Januar ist der neue Karlsruher Mietspiegel als kostenfreier Download auf der Webseite der Stadt Karlsruhe unter "statistik.karlsruhe.de" erhältlich. Wer eine gebundene Ausgabe bevorzugt, kann diese über die genannte Webseite gegen eine Schutzgebühr von 7,50 Euro zuzüglich Porto als Postsendung bestellen.
Ab Montag, 4. Januar, ist die Broschüre außerdem bei den bekannten Verkaufsstellen gegen Barzahlung zu bekommen. Hefte liegen bereit beim Amt für Stadtentwicklung – Statistikstelle, Zähringerstraße 61, (EG, rechter Flügel, Zimmer 26), montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr sowie beim Liegenschaftsamt, Lammstraße 7 a, 4. OG, Zimmer E427, montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr, donnerstags bis 17 Uhr. Ebenso zu den üblichen Öffnungszeiten beim Stadtamt Durlach und bei den Ortsverwaltungen.
Mitglieder erhalten den Mietspiegel außerdem bei den Interessenverbänden Haus & Grund Karlsruhe beziehungsweise Mieterverein Karlsruhe. Schriftlich kann man den Mietspiegel gegen Rechnung beim Amt für Stadtentwicklung, Statistikstelle, 76124 Karlsruhe, bestellen, dabei fallen 1,60 Euro Versandkosten an.
Ältere Versionen des Mietspiegels sind bei Bedarf weiterhin verfügbar. Für Fragen und Auskünfte (keine Rechtsberatung) stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Statistikstelle (Telefon: 0721/133-1232 oder E-Mail: statistik@karlsruhe.de) zur Verfügung.
Die Erstellung des Mietspiegels durch die Stadt Karlsruhe erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Interessenverbänden Haus & Grund Karlsruhe e. V., dem Mieterverein Karlsruhe e. V., dem Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (vbw), den Karlsruher Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie der Geschäftsstelle des örtlichen Gutachterausschusses und dem Fachgebiet Immobilienwirtschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Alle Beteiligten haben den Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt.