Stadtgerechte Mobilität im kantonalen Richtplan verankert
(Basel) Im kantonalen Richtplan wird die räumliche Entwicklung bis ins Jahr 2035 abgebildet. Bis dahin werden im Kanton Basel voraussichtlich weitere 20‘000 Menschen leben und 30‘000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Diese Entwicklung muss auch in punkto Mobilität aufgefangen werden. Der Regierungsrat verfolgt die Strategie einer stadtgerechten Mobilität und legt den Fokus auf den Ausbau der S-Bahn, der Weiterentwicklung des Tramnetzes sowie den Ausbau des Fuss- und Velonetzes.
Der kantonale Richtplan ist das übergeordnete behördenverbindliche Planungsinstrument des Kantons. Er setzt sich zusammen aus einer Karte, die kantonal relevante Projekte verortet sowie aus einem Text zu räumlichen Sachthemen. Die Kantone sind gehalten, ihre Richtpläne regelmässig zu aktualisieren. Die öffentliche Vernehmlassung zur Anpassung Mobilität fand im Herbst 2018 statt. Insgesamt gingen 39 Stellungnahmen ein. Parallel zur öffentlichen Vernehmlassung hat der Bund die Anpassung geprüft und Ende Mai 2019 positiv Rückmeldung gegeben.
Die Stellungnahmen zeigen, dass der Grundsatz einer stadtgerechten Mobilität, die platzsparend, klima- und umweltfreundlich, kosteneffizient und verkehrssicher ist, grösstenteils unterstützt wird. Von mehreren Stellungnehmenden wird allerdings angemahnt, den motorisierten Individualverkehr gegenüber anderen Verkehrsmitteln nicht zu benachteiligen. Hierzu ist festzuzuhalten, dass selbstverständlich zu einem effizienten Verkehrssystem die Gewährleistung eines möglichst flüssigen Verkehrsablaufs für alle Verkehrsteilnehmenden gehört. Verfassungsmässig geniesst aber der öffentliche Verkehr als umweltfreundliches und flächeneffizientes Verkehrsmittel im Kanton Vorrang. Nur wenn der öffentliche Verkehr und der Fuss- und Veloverkehr valable Alternativen bieten und dadurch die Gesamtmenge des motorisierten Individualverkehrs nicht zu gross wird, kann eine dichte Stadt wie Basel dem motorisierten Individualverkehr eine gute Qualität bieten.
Bislang nicht im Entwurf der Anpassung Mobilität des kantonalen Richtplans enthalten waren Überlegungen zum Westring aus der „Langfristperspektive Nationalstrassen“ des Bundes, welche in Zusammenarbeit mit den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft erarbeitet und am 13. November 2018 veröffentlicht wurden. Mit dem Westring wird eine mögliche Autobahnverbindung zwischen dem Raum Hagnau und der Nordtangente skizziert und ist neu textlich im Richtplan enthalten.
Zur geplanten Schienenanbindung an den EuroAirport wurden kritische Rückmeldungen eingereicht. Es wird befürchtet, dass die neue Bahnanbindung den Einzugsbereich des EuroAirports erweitert und dadurch mehr Flugverkehr und somit mehr Emissionen verursacht werden. Der Regierungsrat betont, dass der Bahnanschluss des EuroAirports als Vorhaben des öffentlichen Verkehrs konzipiert wird. Die Flugpassagiere (8,6 Mio. im Jahr 2018) und Mitarbeitenden am Flughafen (ca. 6‘500 Personen) sollen mit dem Schienenanschluss ein schnelles und zuverlässiges öffentliches Verkehrsmittel als Alternative zum motorisierten Privatverkehr erhalten. Der Anteil der Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr zum und vom EuroAirport wird damit voraussichtlich deutlich zunehmen.
Hinsichtlich der Projekte zur Tramnetzentwicklung gingen im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung ebenfalls gegensätzliche Stellungnahmen ein. Die einen sprechen sich gegen einen weiteren Tramausbau aus und schlagen alternativ vor, das Busnetz weiter auszubauen. Die anderen erachten die vorgeschlagenen Massnahmen als unzureichend und fordern einen zügigeren Ausbau. Gemäss dem Regierungsrat liegen die Vorteile der neuen Tramnetzentwicklung in schnelleren Verbindungen von den Quartieren und umliegenden Gemeinden ins Basler Stadtzentrum. Der Ausbau sorgt zudem für mehr Flexibilität im Netz und entlastet heute stark befahrene Achsen.
Der kantonale Richtplan wird vom Regierungsrat erlassen und dem Bund zur Genehmigung vorgelegt. Mit Erlass durch den Regierungsrat ist der Richtplan für die Behörden des Kantons Basel-Stadt verbindlich. Für den Bund und die Nachbarkantone wird er verbindlich, sobald er vom Bund genehmigt ist.