Tarifreform im Nahverkehr
(Offenburg) Der Tarifverbund Ortenau (TGO) setzt zum 1. August 2021 eine umfassende Tarifreform zur Nutzung der Bus- und Bahnangebote im Ortenaukreis um.
Die bisherigen 50 Tarifzonen werden zu 6 neuen und größeren Tarifzonen zusammengefasst. Die bekannten drei Preisstufen bleiben bestehen, lediglich die Tarifzonenanzahl je Preisstufe ändert sich wie folgt:
Preisstufe 1 (Kurzstrecke) für die Fahrt in einer Tarifzone,
Preisstufe 2 (Mittelstrecke) für die Fahrt in zwei Tarifzonen und
Preisstufe 3 (Langstrecke = Netzkarte) ab drei oder mehr Tarifzonen.
Die Fahrpreise vieler Produkte wurden stark abgesenkt und ergeben somit eine durchschnittliche Reduzierung des TGO-Tarifs von rund 22 Prozent.
Was ist neu an der Tarifsystematik?
Zentrale Änderung ist die Reduzierung der 50 Tarifzonen auf nur noch 6 Tarifzonen. Die Übersichtlichkeit für den Fahrgast wird dadurch deutlich verbessert und die Preisberechnung (Preisstufenfindung) vereinfacht. Die neue Tarifzonennummerierung (2,3,4,5,6,8) ergibt sich aus den alten Tarifzonennummern, so wurden z.B. alle bisherigen 50er-Tarifzonen zur neuen, größeren Tarifzone 5 zusammengefasst.
Durch die Zuordnung der vorherigen Tarifzonen in die neuen Tarifzonen können sich Änderungen in der benötigten Preisstufe für den Fahrgast ergeben. Der Fahrpreis für einzelne Fahrten (Einzelfahrkarte Erwachsene und Kind, Punktekarte sowie Schul-/Kindergartengruppenkarte) ist in der ersten und zweiten Preisstufe gleich, um so preisliche Härten im Kurzstreckenbereich über eine Tarifzonengrenze hinweg zu vermeiden.
Gute Nachrichten auch für alle Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende im Ortenaukreis: Ab 1. August 2021 wird die Schüler-Monatskarte zur Netzkarte für das gesamte TGO-Verbundgebiet und zusätzlich im Preis deutlich abgesenkt (34,30 Euro). Ein Jahresabonnement (Schüler-Abo) dieser Fahrkarte kostet ab 1. August monatlich nur noch 30 Euro. Somit wird Mobilität für Schüler, Azubis und Studenten im gesamten TGO-Gebiet für weniger als ein Euro pro Tag möglich sein. Die bekannte fanta5-Freizeitregelung gilt natürlich auch weiterhin.
„Einer“ für Offenburg: Im Stadtverkehr Offenburg wird als Neuerung die Nahbereichsfahrkarte „Einer“ eingeführt, die im kompletten Stadtgebiet Offenburg (inkl. aller Ortsteile) gültig ist. Somit wird den Bürgern der Stadt Offenburg von Montag bis Freitag ab 9 Uhr (samstags, sonn- und feiertags ganztägig) ein attraktives Angebot zum Einstieg in den ÖPNV geboten. Erhältlich ist der „Einer“ als Einzelfahrkarte und 4-er Karte in den Omnibussen des Stadtverkehrs und als 4er-Karte im Bürgerbüro in Offenburg.
Eine weitere wichtige Änderung im TGO-Tarif ist der Entfall der verbundgrenzenüberschreitenden Fahrten mit Punktekarten. Das bedeutet, dass die TGO-Punktekarte ab 1. August nicht mehr für Fahrten in die angrenzenden Nachbarverbünde KVV, RVF, VGF und VVR verwendet werden kann. Hintergrund hierfür ist die Einführung des bwtarif (www.bwegt.de). Dieser bietet bereits jetzt schon ein umfassendes Angebot an Fahrscheinen für den verbundüberschreitenden Verkehr in Baden-Württemberg an.
Wie finanziert sich die Tarifreform?
„Mit der Tarifreform zum 1. August 2021 bricht ein neues Zeitalter für den öffentlichen Personennahverkehr in der Ortenau an. Mit dieser in ihrer Dimension historischen Neugestaltung der Tarife gewinnt der ÖPNV im Ortenaukreis deutlich an Attraktivität“, erklärte Landrat Frank Scherer am Mittwoch, 7. Juli 2021, auf der Pressekonferenz des Landratsamtes bei der die Tarifreform verkündet und der Förderbescheid des Landes von Verkehrsminister Winfried Hermann übergeben wurde. In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und den Verkehrsunternehmen der TGO konnte die TGO diesen neuen Tarif für den Ortenaukreis gestalten und dank der großzügigen finanziellen Unterstützung des Landkreises nun auch zum 1. August 2021 umsetzen. Der Ortenaukreis steuert hierfür jährlich rund 4,6 Millionen Euro zur Absenkung des TGO-Tarifs bei. Zusätzlich fördert das Verkehrsministerium Baden-Württemberg die Tarifreform nochmals mit Mitteln in Höhe von rund 4 Millionen Euro auf mehrere Jahre.
Getreu dem Motto „Weniger ist mehr“ freut sich die TGO den neuen Tarif zum 1. August 2021 einführen zu können. „Wir freuen uns, für die Fahrgäste und Stammkunden der TGO einen verschlankten und deutlich übersichtlicheren Tarif anbieten zu können“ so TGO-Geschäftsführer Sven Malz. „Noch immer hat der ÖPNV im Ortenaukreis und somit der gesamte Verbund mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu kämpfen und wir erhoffen uns durch die Tarifreform wieder steigende Fahrgastzahlen und mehr Mobilität mit Bus und Bahn im Verbundgebiet“ erläutert Sven Malz weiter.