28.12.2018 14:36

Tempolimit in der Stadtmitte

(Oppenau) Im Bereich der Post- und Hauptstraße bis zum Stadttor an der Landesstraße L92 in Oppenau gilt künftig 40 Kilometer pro Stunde. Diese verkehrliche Maßnahme haben die Straßenverkehrsbehörde und das Straßenbauamt des Landratsamtes Ortenaukreis gemeinsam mit der Stadt Oppenau und der Polizei vor Ort geprüft.

Anlass für die Verkehrsschau war eine neue gesetzliche Regelung, die es Straßenverkehrsbehörden erlaubt, in staatlich anerkannten Luftkurorten eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 oder 40 Kilometer pro Stunde anzuordnen. Der sogenannte Kurorterlass soll die Zentren von Kur- und Erholungsorte vor Lärm und Belästigungen durch Straßenverkehr schützen. „Durch die niedrigere Geschwindigkeit in diesem Streckenabschnitt verringern wir die Lärmemissionen im Zentrum des Luftkurortes Oppenau deutlich. Daneben erhöhen wir bereichsweise die Verkehrssicherheit und die steigern die Attraktivität des Luftkurortes, da Fußgänger die Straße einfacher und besser überqueren können, um die ansässigen Ladengeschäfte in der Post- und Hauptstraße zu erreichen“, so Straßenverkehrsamtsleiter Klaus-Peter Busam.

Die Straßenmeisterei des Landkreises, die die Straßen unterhält, wird die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zeitnah umsetzen und die entsprechenden Straßenschilder und Markierungen anbringen.