Baufreigabe für das Zentralklinikum des Landkreises
(Lörrach) Die Stadt Lörrach hat sich in einer klaren und transparenten Bewerbung mit flankierenden Gemeinderatsbeschlüssen für das Vorhaben des Landkreises eingesetzt und alle offerierten Angebote im zeitlich sehr ehrgeizigen Plan erfüllt, vom Planungsrecht, der Baulandbereitstellung bis hin zur Grundstücksübergabe an die Bauherrin.
Aktuell in der Bearbeitung ist die Ertüchtigung der Anschlussstelle der B 317 zum „Entenbad“ mit dem Ziel der besseren Leistungsfähigkeit. Abgeschlossen ist das Baugenehmigungsverfahren, eines der größten in der jüngsten Geschichte der Stadt Lörrach, ein Blick in die Verfahrensschritte und –beteiligten lohnt sich. Oberbürgermeister Jörg Lutz überreicht den „Roten Punkt“ an Armin Müller, Vorsitzenden Geschäftsführer der Kliniken des Landkreises.
„Von Beginn an, war allen Beteiligten klar, dass wir als Standortkommune ein sehr ambitioniertes Großprojekt starten und Verantwortung für den Landkreis übernehmen. Viele Szenarien haben wir bereits mit unserer Bewerbung im Jahr 2016 durchdacht und konsequent die vielschichtigen Aufgabenstellungen bearbeitet,“ beschreibt Oberbürgermeister Jörg Lutz das Gesamtverfahren.
Zahlreiche Teilprojekte hat die Stadt Lörrach in den vergangenen vier Jahren für die Errichtung des Zentralklinikums erfolgreich abgeschlossen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das rund zehn Hektar große Areal des Zentralklinikums mit der Änderung des Flächennutzungsplans und dem Bebauungsplan „Zentralklinikum“ sowie die Baulandbereitstellung nebst dem elementaren Bestandteil der Verlegung der L138, wozu ein intensives Planfeststellungsverfahren notwendig war, konnten im Zeitplan erreicht werden. Dem Abschluss des Kaufvertrags mit den Kliniken des Landkreises gingen zahlreiche Kaufverträge mit privaten Eigentümern, ein Tauschvertrag über die Verlegung der L 138 mit dem Land und eine Planungsvereinbarung mit Bund und Land Baden-Württemberg für den Anschluss der B 317 voraus. Der Anschluss des Klinikums an die Regio-S-Bahn als wichtiges Teilprojekt, dessen federführende Bearbeitung von Beginn an beim ZRL (Zweckverband Regio-S-Bahn Lörrach 2030) lag wird im Kontext der Weiterentwicklung der S-Bahn zwischen Basel und Schopfheim betrachtet und steht auf der politischen Agenda des Landkreises. Oberbürgermeister Jörg Lutz appellierte jüngst an die Kommunen im Wiesental gemeinsam und mit Nachdruck gegenüber Land und Bund für den Infrastrukturausbau einzutreten.
Sieben Ordner Baugenehmigung für das Zentralklinikum des Landeskreises
Das Baugenehmigungsverfahren ist das jüngste Teilprojekt, das mit der Erteilung am 21. April 2021 erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
„Trotz des komplexen Bauvorhabens und der Vielzahl der zu beteiligenden Fachbehörden sowie der aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, konnte das Genehmigungsverfahren zügig und reibungslos durchlaufen werden“, erklärt Oberbürgermeister Lutz. „In diesem Zusammenhang möchte ich allen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr außerordentliches Engagement danken und die sehr gute Zusammenarbeit der unterschiedlichen Behörden und Akteure besonders hervorheben.“
Bereits seit Ende des Jahres 2018 ist der Fachbereich Baurecht der Stadt Lörrach in die Abstimmungen der Fachbehörden und –planer eingebunden, um den Weg für das Verfahren zu ebnen.
Für den Neubau des Zentralklinikums kam das volle Baugenehmigungsverfahren gemäß Paragraph 58 der Landesbauordnung zur Anwendung, da das Zentralklinikum als Sonderbau nach Paragraph 38 der Landesbauordnung eingestuft wird.
Das Bauvorhaben umfasst sieben Stockwerke, sechs Geschosse mit Keller, mit einem Außenmaß von 168 mal 155 Metern, einer Nutzfläche von rund 43 000 Quadratmetern, einer Bruttogeschossfläche von 98 900 Quadratmetern und einer Programmfläche von 41 024 Quadratmetern. Die Programmfläche setzt sich zusammen aus Untersuchung und Behandlung (13 511 Quadratmetern), Pflege (18 122 Quadratmetern), Verwaltung (2 044 Quadratmetern), Soziale Dienste (1 679 Quadratmetern, Ver- und Entsorgung (4 588 Quadratmetern), Forschung und Lehre (968 Quadratmetern und sonstigen Flächen (112 Quadratmetern).
Das Gebäude gliedert sich baukörperliche und nutzungsspezifisch in drei Teile: Ein funktionaler Sockel (U1-E1) mit orthogonalem Tragsystem, drei baugleiche Pflegebaukörper (E3-E5) reagieren auf die Besonderheit des Ortes, öffnen sich in die Landschaft und erlauben allen Patientenzimmern einen weiten Blick in die Ferne. Als Vermittler und gestalterische „Fuge“ sorgt das Geschoss E2 zwischen Sockel und Pflegebaukörper dafür, dass sich der Baukörper insgesamt zu einer stimmigen Gesamtfigur formt. Die Technikzentralen in E6 sitzen als zurückgesetzte Baukörper auf den Pflegegeschossen auf.
Eine externe Versorgungszentrale mit den Zentraltechnikräumen befindet sich als Solitär außerhalb des Hauptgebäudes an der westlichen Grundstücksgrenze.
Das Gebäude kann als Erweiterungsoption nach Westen vergrößert werden. Im Sockelbereich wird die Gebäudestruktur dann logisch fortgesetzt und ein weiteres Pflegebauteil „West“ komplettiert in den Obergeschossen die Form des „Kleeblatts“. Die Erweiterungsoption war jedoch nicht Gegenstand des Bauantrags.
Der Bauantrag ging am 3. Februar 2020 ein, es folgten im Juli 2020 und im Februar 2021 überarbeitete Planvorlagen. Zu allen Planvorlagen wurden nach und nach die entsprechenden Stellungnahmen der Fachbehörden eingeholt, um in Betracht kommende Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel das Wasserrecht, das Verkehrsrecht, das Gewerberecht oder das Natur- und Landschaftsschutzrecht zu prüfen.
Damit der ambitionierte Zeitplan für das Bauvorhaben bestmögliche Unterstützung erfahren konnte, wurde nach erfolgter Zwischen-Prüfung eine Teilbaugenehmigung erteilt, so dass bereits im zweiten Halbjahr 2020 mit den Verbau- und Erdbaumaßnahmen seitens der Bauherrin begonnen werden konnte. Die letzten Stellungnahmen Landratsamtes zu den Planvorlagen gingen am 14. April 2021 bei der städtischen Baurechtsbehörde ein. Nach den Vorgaben der Landesbauordnung ist die Baugenehmigung spätestens zwei Monate nach Eingang der Stellungnahmen der Fachbehörden zu erteilen, die Stadt Lörrach konnte die Baugenehmigung binnen Wochenfrist am 21. April 2021 erteilen.
Neben den Kliniken des Landkreises als Bauherrin sind die Entwurfsverfasser und Generalplaner, die Architekten Sander.Hofrichter für das umfangreiche Bauvorhaben die zentralen Ansprechpartner. Für das Genehmigungsverfahren trugen zudem Fachbüros für Bodengutachten, Schallimmissionsschutz, Schallschutznachweis, Wärmeschutznachweis, Brandschutz, Hygienegutachten und Lüftungskonzepte mit ihrer Expertise zentrale Bausteine bei. Von Seiten des Landratsamtes waren die Fachbereiche Baurecht, Gesundheit, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Umwelt, Straßen, Landwirtschaft und Naturschutz sowie die Kreisbeauftragte für Belange von Menschen mit Behinderungen eingebunden, bei der Stadt Lörrach die Fachbereiche Umwelt und Klimaschutz, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Straßen/Verkehr/Sicherheit, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Vermessung und der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung.
Von der Genehmigung zur Baufreigabe
Mit Erteilung der Baugenehmigung muss der Bauherrn weitere Unterlagen und Nachweise einreichen, um dann die Baufreigabe, den „Roten Punkt und damit den offiziellen Startschuss für die Bauarbeiten zu erlangen. Dazu zählen im Wesentlichen statische Unterlagen, Nachweise über den Schallschutz nach DIN 4109 sowie über den baulichen Brandschutz gemäß DIN 4102 wie auch die Beachtung der 4149 Teil, die das Bauen in deutschen Erdbebengebieten behandelt. Darüber hinaus muss die des Entwässerungsantrages durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Lörrach vorliegen. Verantwortliche und örtliche Bauleiter müssen benannt werden, beispielsweise für den Brandschutz oder ökologischen Belange „Ökologischer Bauleiter“.