Maskenpflicht auf allen Wochenmärkten
(Lörrach) Die Stadt Lörrach führt ab dem 30. April eine Maskenpflicht auf allen Wochenmärkten in Lörrach ein.
Alle Teilnehmenden am Marktverkehr ab sechs Jahren haben mit Zutritt zum Marktbereich der Lörracher Wochenmärkte eine nichtmedizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, außer dies ist aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar. Die Maskenpflicht für Marktbeschicker entfällt, wenn am Stand ein baulicher Schutz zu den Kunden vorhanden ist, beispielsweise eine Trennvorrichtung aus Plexiglas.
„Mit der Erweiterung des Wochenmarktes auf den Alten Markt und dem Auseinanderziehen der Stände, hatten wir bereits Maßnahmen getroffen, um die Mindestabstände zu wahren “, erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Mit der Zunahme der Besucherzahlen auf den Wochenmärkten haben wir uns für die Maskenpflicht entschieden, um das Infektionsrisiko für Beschicker und Kundschaft so gering wie möglich zu halten.“
Die Regelung ist vorerst bis zum 15. Juni 2020 befristet.