29.05.2020 13:17

Mehr Unterstützung für Beförderungsunternehmen im Landkreis

(Offenburg) Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner jüngsten Sitzung dem Kreistag empfohlen, von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffene Beförderungsunternehmen, die über den Linienverkehr hinaus Schüler in ihre Schulen und Menschen mit Behinderung zu Werkstätten bringen, zu unterstützen.

Der Ortenaukreis möchte diesen Unternehmen für die Zeit der Schließung der Einrichtungen pauschal 50 Prozent der Kosten der vertraglich vereinbarten Vergütung als freiwillige Leistung zahlen, auch wenn keine Schüler oder Mitarbeiter von Behindertenwerkstätten befördert wurden und unabhängig davon, ob es sich um Einrichtungen des Ortenaukreises, der Ortenauer Städte und Gemeinden oder Privater handelt. Die dafür notwendigen Mittel in Höhe von rund 750.000 Euro waren bereits für die nun entfallenen Fahrten im laufenden Haushalt vorgesehen.

„Ich halte es für angebracht, diesen Unternehmen mit durch die Krise zu helfen, denn wir brauchen sie, damit sie die vertraglich vereinbarten Fahrdienste leisten können, sobald die Schulen und Werkstätten wieder öffnen“, sagte Landrat Frank Scherer in Offenburg.

„Als Mitte März sowohl die Schulen als auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderung geschlossen wurden, wurden die über den Linienverkehr hinaus eingerichteten Fahrdienste zu direkten Betroffenen der Pandemie“, erklärte der für Verkehr und ÖPNV verantwortliche Dezernent Michael Loritz. „Diese Beförderungsunternehmen haben weder gegenüber dem Ortenaukreis noch gegenüber den anderen Trägern einen Anspruch auf Vergütung der Ausfallzeiten, denn die Vergütungspflicht besteht nur für Schul- und Arbeitstage.“ Gleichzeitig hätten die Unternehmen aber erhebliche laufende Kosten etwa für Personal, Fahrzeuge, Versicherungen oder Miete, die gegenwärtig nicht durch Förderprogramme des Bundes und des Landes gedeckt werden. „Darauf können die Unternehmen auch nicht warten, da sie ganz aktuell in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind“, so Loritz weiter. Oberste Priorität habe der Erhalt der Unternehmen, denn auch nach der Corona-Pandemie müsse die Beförderung von Schülern und von Menschen mit Behinderung in die Einrichtungen uneingeschränkt sichergestellt sein. Sollten spätere Unterstützungsprogramme des Bundes oder des Landes zum Tragen kommen, werde der Kreis bereits geleistete Zahlungen verrechnen.