Fehlende Rettungsgasse bei tödlichem Verkehrsunfall auf A 5
(Lahr) Nach dem Unfall auf der A 5 bei Lahr am frühen Donnerstagmorgen, konnten die Arbeiten an der sich über rund 400 Meter Länge ...
Nach dem Unfall auf der A 5 bei Lahr am frühen
Donnerstagmorgen, konnten die Arbeiten an der sich über rund 400
Meter Länge erstreckenden Unfallstelle abgeschlossen und die
Fahrbahn Richtung Süden wieder freigegeben werden. Nach bisherigen
Erkenntnissen war gegen 4:30 Uhr der 36 Jahre alte Fahrer eines BMW
mit hoher Geschwindigkeit auf das Heck eines Sattelzuges aufgefahren.
Dieser befand sich zum Unfallzeitpunkt auf der linken der zwei
Fahrspuren und überholte einen anderen Lastwagen. Durch den Aufprall
erlitt der BMW-Fahrer so schwere Verletzungen, dass er noch an der
Unfallstelle verstarb. Nach dem Zusammenstoß geriet der BMW in Brand.
Das Feuer konnte durch den Fahrer des Sattelzuges jedoch schnell
gelöscht werden. Durch den Rettungsdienst musste der
Berufskraftfahrer infolge seiner Löschmaßnahmen in ein nahegelegenes
Krankenhaus gebracht werden. Dieses konnte er jedoch am Morgen
bereits wieder verlassen. Die ermittelnden Beamten des
Verkehrskommissariates Offenburg werden durch einen Sachverständigen
bei der Rekonstruktion des Unfallgeschehens unterstützt. Neben
Kräften der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, befand sich auch das
THW zur Stauabsicherung im Einsatz. Nach der Reinigung der Fahrbahn
durch die Autobahnmeisterei, konnte die Südfahrbahn gegen 12 Uhr
wieder für den Verkehr freigegeben werden. Der zwischen der
Unfallstelle und der Anschlussstelle Lahr aufgestaute Verkehr wurde
an der Unfallstelle vorbei geleitet. Insgesamt staute sich der
Verkehr ab der Anschlussstelle Lahr bis zur Anschlussstelle Offenburg
zurück. Die Sachschäden an dem BMW und dem Auflieger werden auf etwa 20.000 Euro geschätzt.
Weil gleich mehrere Verkehrsteilnehmer in dem
unfallbedingten Rückstau keine Rettungsgasse bildeten, kam es zu
Behinderungen von Rettungs- und Hilfskräften. Unter anderem wurden
Fahrzeuge der angeforderten Abschleppunternehmen, des Bestatters und
auch dem Rettungsdienst, der dort mit einem anderen Notfallpatienten
unterwegs waren, behindert. In den schwerwiegendsten fünf Fällen
wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei diesen waren Fahrer von
Lastwagen auf der linken der beiden Fahrspuren unterwegs und
behinderten mit ihren breiten Fahrzeugen das Durchkommen der
Rettungs- und Hilfskräfte. Ihnen drohen nun ein Bußgeld in Höhe von
240 Euro, Punkte in Flensburg und ein mehrwöchiges Fahrverbot.