Verwaltungsgericht weist Klage wegen Anfechtung der OB Wahl zurück
(Freiburg) Die Klage gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Freiburg wurde abgewiesen. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg soeben der Stadt Freiburg mitgeteilt.
Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Klage unzulässig ist, da die Klägerin prozessunfähig sei. Darüber hinaus wäre die Klage aber auch unbegründet gewesen, da nicht gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen wurde.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Zulassung der Berufung zu beantragen. Diese Frist beginnt mit Zustellung des Urteils an die Klägerin.
Sollte die Klägerin keine Rechtsmittel einlegen, wird das Urteil nach Ablauf der Monatsfrist rechtskräftig. Damit endet automatisch die Stellung von Oberbürgermeister Martin Horn als Amtsverweser und er ist regulärer Oberbürgermeister. „Ich bin erleichtert über diese klare Entscheidung und froh, dass das Verwaltungsgericht die Wahl für gültig erachtet“, erklärte OB Horn.