Erster Schritt im Verfahren zur Wiedereröffnung der Albtalstraße
(Albbruck) Das Regierungspräsidium Freiburg als Planfeststellungsbehörde hat als ersten Schritt für den für eine Wiedereröffnung der Albtalstraße (L 154) erforderlichen Planfeststellungsbeschluss ein sog. Scoping-Verfahren eingeleitet.
Dieses Verfahren bildet die Grundlage für die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgende Umweltverträglichkeitsprüfung. Der federführende Landkreis Waldshut hatte dieses in Absprache mit der Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Freiburg entsprechend beantragt. Dabei haben die Umweltfachbehörden, die betroffenen Gemeinden und die Umweltverbände die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung zu geben.
Nachdem die L 154 zwischen Hohenfels (Gemeinde Albbruck) und der Tiefensteiner Brücke (Gemeinde Görwihl) infolge von Felsstürzen und -abgängen im Mai 2015 gesperrt werden musste, möchte das Landratsamt Waldshut die Landesstraße wieder für den Verkehr freigeben. Dazu muss die Albtalstraße durch umfangreiche Hangsicherungsmaßnahmen vor Felsstürzen geschützt werden, damit der notwendige Schutz der Verkehrsteilnehmer zukünftig sichergestellt ist. Dafür muss insbesondere berücksichtigt werden, dass sich die betroffenen Hangbereiche des Albtals in Natura 2000-Gebieten befinden.
Was ist Scoping?
Das Scoping legt den inhaltlichen und räumlichen Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsstudie für die einzelnen Schutzgüter (z.B. Menschen, Tiere, Pflanzen) fest. Die darauf aufbauende Umweltverträglichkeitsstudie prognostiziert die voraussichtlich zu erwartenden Projektauswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter. Dies ist eine wichtige Grundlage für die spätere Genehmigungsplanung.