Wahl des Teilhabe- und Integrationsbeirats
(Lörrach) Am Mittwoch, 8. März 2023 wird der neu strukturierte Teilhabe- und Integrationsbeirat der Stadt Lörrach erstmals gewählt. Die ...
Am Mittwoch, 8. März 2023 wird der neu strukturierte Teilhabe- und Integrationsbeirat der Stadt Lörrach erstmals gewählt. Die Mitglieder vertreten die Interessen und Anliegen von Menschen mit Migrationsgeschichte und deren Beteiligung an kommunalen Entscheidungsprozessen.
Der Teilhabe- und Integrationsbeirat der Stadt Lörrach, der die Mitwirkung von Menschen mit Migrationserfahrung bei kommunalen Entscheidungsprozessen ermöglicht, wurde bereits 1983 unter dem Namen Ausländerbeirat ins Leben gerufen. 2001 zur Internationalen Kommission umbenannt, wurde er im Februar 2023 umstrukturiert um neuen Herausforderungen gerecht zu werden und führt nun den Namen Teilhabe- und Integrationsbeirat.
Gewählt werden acht Mitglieder zuzüglich mindestens zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertretern für fünf Jahre.
Zu den Handlungsfeldern zählen unter anderem die Beteiligung an kommunalen Entscheidungsprozessen, die Anregung von Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte oder die Organisation des Internationalen Sommerfestes.
„Wir wollen Menschen mit Migrationserfahrung aktiv in politische Entscheidungsprozesse einbinden. Der Teilhabe- und Integrationsbeirat soll mit neuem Schwung diese wichtige Aufgabe angehen. Wir begrüßen alle engagierten Personen, die etwas bewegen wollen und Freude am mitmachen haben“, rufen Eliane Weber und Dr. Inga Schwarz von der Geschäftsstelle des Beirats zur Wahl auf.
Bewerbungen können bis spätestens Freitag, 17. Februar per E-Mail unter tib@loerrach.de eingereicht werden. Für eine Bewerbung müssen Interessierte oder die beiden Elternteile nach 1950 in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik eingewandert sein. Zudem muss ein Mindestalter von 18 Jahren, keine Aberkennung des Wahlrechts, ein Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in Deutschland und seit mindestens drei Monaten in Lörrach, eine mögliche mündliche Verständigung in deutscher Sprache sowie eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise eine Niederlassungserlaubnis oder eine Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürgerinnen und –Bürger vorliegen.