Lockerungen fürs planschen im Schwimmbad
(Lörrach) Anfang August wird die Stadt weitere Lockerungen im Lörracher Parkschwimmbad vornehmen. Diese betreffen das Babybecken, die Regelung für die Altersgrenze und das Schwimmerbecken.
Anfang August wird die Stadt weitere Lockerungen im Lörracher Parkschwimmbad vornehmen. Diese betreffen das Babybecken, die Regelung für die Altersgrenze und das Schwimmerbecken.
Ab Montag, 3. August, ist zusätzlich zur Rutsche auch das Babybecken vormittags und nachmittags zeitweise geöffnet. Am Babybecken gilt die Elternaufsicht und die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Zu den Sommerferien wird außerdem die Altersgrenze gelockert. Eine volljährige Begleitung ist dann nur noch für Kinder und Jugendliche bis einschließlich elf Jahren vorgeschrieben, Jugendliche ab 12 Jahren dürfen alleine ins Parkschwimmbad.
Neu geöffnet wird das Springerbecken für die Aquajoggerinnen und Aquajogger. So entsteht ein eigener Bereich für diese Nutzergruppe und das Schwimmerbecken hat mehr Kapazitäten für Schwimmende.
Das Springen vom Sprungturm ist weiterhin nicht möglich.