30.12.2023 18:55

Der Grosse Rat tagt

(Basel) Der Grosse Rat beschliesst in der Januarsession am 10. 17. und 24. Januar 2024 über ein neues Gleichstellungsgesetz, das auch ...

Der Grosse Rat beschliesst in der Januarsession am 10. 17. und 24. Januar 2024 über ein neues Gleichstellungsgesetz, das auch LGBTIQ Menschen umfasst. Weiter liegen dem Basler Parlament die Einführung einer Klimawirkungsabschätzung für neue Gesetze und Ausgaben, ein neuer Fonds für den Ausbau der E-Auto-Ladeinfrastruktur, Mehrausgaben für die Innovationsförderung und die Verdichtung des Settelen-Areals zum Beschluss vor.

Wahl der Ratsleitung 2024

Das Grossratspräsidium wechselt jährlich, auf den 1. Februar wird Bülent Pekerman den Stab weiterreichen. Der Grosse Rat wählt deshalb zum Auftakt das neue Präsidium für das Amtsjahr 2024. Die SP schlägt den bisherigen Statthalter Claudio Miozzari zur Wahl vor. Für das Statthalteramt portiert die Fraktion Mitte-EVP Balz Herter.

Neues Gleichstellungsgesetz

Ein neues Gesetz soll es dem Kanton ermöglichen, neben der Gleichstellung von Frauen und Männern neu auch die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, intergeschlechtlichen und weiteren queeren Menschen (LGBTIQ) zu fördern und Massnahmen gegen Diskriminierung zu ergreifen; dies beispielsweise durch Beratungsangebote, Informationskampagnen und Sensibilisierungsmassnahmen. Das neue Gleichstellungsgesetz ermöglicht es der Fachstelle für Gleichstellung, auch im Bereich LGBTIQ private Organisationen mit Umsetzungsaufgaben zu beauftragen. Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) hat am Regierungsvorschlag Präzisierungen vorgenommen. So stellt sie klar, dass der Gleichstellungsauftrag für Frauen und Männer bestehen bleibt und dass mit dem inklusiven Geschlechterbegriff, der neben Frauen und Männern weitere Geschlechtsidentitäten anerkennt, Frauen und Männer als rechtliche und soziale Kategorien bestehen bleiben. Mit der Ausweitung der Gleichstellung nimmt Basel-Stadt in der Deutschschweiz eine Vorreiterrolle ein. Die JSSK stimmt dem neuen Gesetz mit 11 zu 2 Stimmen zu. Die Gegenstimmen halten das Gesetz für unnötig und stellen die finanzielle Unterstützung von LGBTIQ Projekten in Frage. Eine 5:8 Minderheit der mitberichtenden Geschäftsprüfungskommission stellt sich grundsätzlich gegen eine Aufhebung des binären Konzepts von Mann und Frau. (Mehr s. Medienmitteilung der JSSK vom 28.11.2023).

Einführung einer Klimawirkungsabschätzung

2019 forderte der Grosse Rat per Motion eine Klimawirkungsabschätzung für klimarelevante Gesetzes- und Ausgabenvorlagen. Damit kann bewertet werden, ob ein Vorhaben den Klimazielen des Kantons zuwiderläuft oder diese unterstützt. Die vom Regierungsrat vorgelegte Ergänzung des Umweltschutzgesetzes sieht eine solche Abschätzung für Gesetze und für Ausgaben ab einer Höhe von 1,5 Mio. Franken vor. Eine 7:5-Mehrheit der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) will die Mindestausgabenhöhe bei 300'000 Franken ansetzen. Es geht damit um 70 bis 80 Abschätzungen pro Jahr zu Treibhausgasemissionen. Mit 8:2 Stimmen bei zwei Enthaltungen will die UVEK auch Fragen der Klimagerechtigkeit in die Prüfung aufnehmen.

Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Autos

Für den Umstieg auf Elektroautos ist ein ausreichendes Angebot an Ladestationen entscheidend. Der Regierungsrat will deshalb den raschen Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Parkhäusern und auf privatem Grund fördern. Dies über einen neuen Fonds, der durch einen Zuschlag beim Strombezug an Ladestationen gespeist wird – den «Zuschlag für die Elektrifizierung der motorisierten Mobilität» ZEM. Dafür soll dort, wo, und so lange, wie der Zuschlag erhoben wird, keine Lenkungsabgabe mehr erhoben werden. Die Finanzierung erfolgt nach dem Verursacherprinzip und entspricht im Grundsatz der Motion, welche die UVEK vor zwei Jahren ausgearbeitet hatte. Entsprechend unterstützt die Kommission das Förderprogramm, das bis 2030 befristet ist, und die dafür nötigen Anpassungen des Umweltschutz- und des Energiegesetzes. Eine 7:5-Mehrheit der UVEK beantragt, das Maximum des ZEM von 2,5 auf 3 Rappen pro kWh zu erhöhen.

Stärkung der Innovationsförderung (17. Januar)

Der Regierungsrat will die Standortförderung des Kantons Basel-Stadt konsequenter auf die drei Innovationsfelder Life Sciences, Digitale Innovation sowie Nachhaltige Wirtschaft ausrichten. Für bestehende und neue Förderprogramme soll der Standortförderungsfonds bis 2030 um 42,5 Mio. Franken aufgestockt werden. Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) stimmt dem Konzept zur Innovationsförderung und der Fondsaufstockung einstimmig zu. Diese erfolgt zusätzlich zu den ordentlichen Beiträgen von jährlich 2 Mio. Franken. Die WAK beantragt, dass der Regierungsrat künftig vor einem Entscheid über die Mittelentnahme aus dem Fonds die WAK anhört, statt die Finanzkommission. Zudem soll der Regierungsrat der WAK alle zwei Jahre über die Zielerreichung der finanzierten Massnahmen berichten.

Neuer Wohnraum «Areal Settelen»

Die traditionsreiche, an der Türkheimerstrasse ansässige Firma Settelen AG will auf dem nördlichen Teil ihres Areals mit Neubauten und Umnutzungen rund neunzig neue Wohnungen realisieren. Für die optimale Ausnutzung und städtebauliche Einpassung in die Umgebung ist eine Zonenänderung nötig. Im Gegenzug werden die städtebaulich wertvollen Bestandesbauten erhalten. Die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) beantragt dem Grossen Rat mit 9 Stimmen bei drei Enthaltungen Zustimmung zum Projekt. Eine Minderheit kritisiert, dass zu wenig Wohn- und Grünraum geschaffen werde.

Weiteres

Der Öffentliche Verkehr verursachte 2023 rund 23 Mio. Franken mehr Kosten als budgetiert, vor allem aufgrund der Energiekrise. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb einen entsprechenden Nachtragskredit. Die Finanzkommission stimmt zu.

Für vier kulturelle Projekte des Hilfswerks der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) beantragt der Regierungsrat Staatsbeiträge von 1,45 Mio. Franken (2024-2027). Die JSSK ist einverstanden.

Weiter präsentiert die Regiokommission ihren Bericht zur kantons- und länderübergreifenden Zusammenarbeit 2021 bis Mitte 2023.

Petitionen und parlamentarische Vorstösse

Die Petition «Boulevard Tellplatz» möchte, dass der nördliche Teil des Tellplatzes zu bestimmten Zeiten verkehrsfrei wird. Die Petitionskommission unterstützt das Anliegen und wünscht vom Regierungsrat mittels zunächst kurzfristigen Massnahmen eine Umsetzung bis im Frühjahr 2024. Auch bei der Petition «Massnahmen gegen die ausufernde Drogenszene im Kleinbasel» anerkennt die Kommission Handlungsbedarf. Die Petitionen «Diskriminierungsfreie Schulen» und «Gegen Diskriminierung aufgrund von Aussehen, Geschlecht, Religion, Hautfarbe und/oder Herkunft» möchte sie erledigt erklären, da die Verwaltung das Thema ernst nehme und angehe.

Unter den Motionen wird der Wohnschutz zu reden geben. Im Januar behandelt der Grosse Rat ausserdem jeweils Budgetpostulate. Mit diesen können Ratsmitglieder beantragen, einen Ausgabenposten im bereits verabschiedeten Kantonsbudget 2024 zu erhöhen. Es liegen acht Budgetpostulate vor. Sie beantragen u.a. mehr Geld für die Sicherheit des Jüdischen Museums, für eine Velofachstelle und für den Winterdienst. Zu Budgetpostulaten, die der Grosse Rat überweist, kann die Regierung Stellung nehmen. In der Aprilsession beschliesst der Grosse Rat definitiv.

Den Abschluss des dritten Sitzungstags wird die Schlussrede des abtretenden Präsidenten bilden.