Erheblicher Rückgang der Kreiseinnahmen bei der Grunderwerbsteuer im Jahr 2023
Das Land Baden-Württemberg hat nach Angaben des Statistischen Landesamtes im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr ca. 580 Millionen (Mill.) weniger Grunderwerbsteuer eingenommen.
Das Aufkommen verringerte sich um 25,9 % von 2,24 Milliarden (Mrd.) auf 1,66 Mrd. Euro und ist damit annähernd so niedrig wie zuletzt im Jahr 2016.
Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Verkehrssteuer, die fällig wird, wenn die rechtliche (Kauf) oder wirtschaftliche (Verwertungsmöglichkeit) Verfügungsmacht an einem Grundstück erworben wird. Für die Höhe der Grunderwerbsteuer ist der in Baden-Württemberg gültige Steuersatz maßgebend. Dieser beträgt 5,0 % des Grundstückwerts (Kaufpreis).
Die dem Land zustehende Steuer wird nach dem Finanzausgleichsgesetz den Stadt- und Landkreisen nach dem Aufkommen in ihrem Gebiet zu 38,85 % überlassen. Die Stadt- und Landkreise erhielten 2023 anteilig rund 650 Mill. Euro (im Jahr kassenmäßig gebuchte Einnahmen). Das ist ein Minus zum Vorjahr von 27,3 % oder rund 244 Mill. Euro. Die Entwicklung der insgesamt den Stadt- und Landkreisen überlassenen Grunderwerbsteuer weicht von der Veränderung des dem Land zustehenden Gesamtaufkommens etwas ab, da die Verbuchung bei den Kreisen teilweise zeitversetzt erfolgt.
Auf Ebene der vier Regierungsbezirke bewegten sich die rückläufigen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer prozentual auf ähnlichem Niveau. Der Regierungsbezirk Stuttgart weist zu 2022 ein Minus von 27 % (−98 Mill. Euro) aus, währenddessen die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg in Relation zu ihren Aufkommen des Vorjahres mit jeweils rund 29 % (−64 und −50 Mill. Euro) einen leicht höheren Rückgang zu verzeichnen haben. Lediglich der Regierungsbezirk Tübingen steht mit einem Minus von rund 23 % (−32 Mill. Euro) etwas »besser« da.
Die 35 Landkreise verbuchten 2023 rund 495 Mill. Euro, was einem Minus gegenüber dem Vorjahr von 28,4 % (−196 Mill. Euro) entspricht. Mit einem Aufkommen von rund 155 Mill. Euro belief sich der Rückgang in den 9 Stadtkreisen auf 23,6 % (−48 Mill. Euro).
Die in der Tabelle aufgeführten Veränderungsraten reichen bei den Landkreisen mit einem Minus von 5,7 % beim Landkreis Biberach (−0,6 Mill. Euro) bis zu einem Minus von 45,7 % beim Schwarzwald-Baar-Kreis (−7,8 Mill. Euro) und 49,5 % beim Landkreis Waldshut (−6,5 Mill. Euro).
Bei den 9 Stadtkreisen weist lediglich Heilbronn Mehreinnahmen um 9,6 % (+0,9 Mill. Euro) aus, allerdings musste dort im Vorjahr noch ein Minus in gleicher Größenordnung verbucht werden. Der deutlichste Rückgang an Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer bei den Stadtkreisen lag mit 39,7 % (−6,6 Mill. Euro) bei Heidelberg. Bereits im Jahr 2022 musste dieser Stadtkreis den größten Rückgang mit 25,2 % (−5,6 Mill. Euro) verzeichnen. Mit etwas Abstand folgt dann Stuttgart und Mannheim mit einem Rückgang von 29,4 % (−21,9 Mill. Euro) und 26,5 % (−8,6 Mill. Euro).
Die Entwicklung der Einnahmen einzelner Stadt- und Landkreise an der Grunderwerbsteuer verläuft stets recht unterschiedlich. Dabei sind extreme Veränderungen zum Vorjahr auf lokale Sondereffekte, Einzelfälle und auf entsprechend gegenläufige Entwicklungen in den Vorjahren zurückzuführen. Diese Sachverhalte sind dem Statistischen Landesamt jedoch nicht bekannt.
Die sich im Jahr 2022 abzeichnende negative Entwicklung (−220 Mill. Euro zu 2021) bei den Einnahmen aus Grunderwerbsteuer stellt sich in 2023 nun umso deutlicher dar. Dies dürfte zum einen an dem verringerten Preisniveau aufgrund einer gesunkenen Nachfrage durch gestiegene Finanzierungskosten sowie auf die unsichere Lage am Grundstücks- und Immobilienmarkt zurückzuführen sein. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit besteht die Neigung größere Investitionen zurückzustellen.