04.11.2022 11:58

Im Kreistag wird Haushaltsentwurf vorgestellt

(Villingen-Schwenningen) Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises tagt am Montag, 7. November, um 15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes in ...

Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises tagt am Montag, 7. November, um 15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes in VS-Villingen. Landrat Sven Hinterseh bringt in dieser Sitzung den Haushaltsentwurf 2023 ein.



Auf der Tagesordnung stehen zudem die Abfallgebührenkalkulation 2023 sowie Themen zum Öffentlichen Personennahverkehr wie Unterstützungsleistungen aufgrund der Dieselkrise, die neue Satzung zur Erstattung der Schülerbeförderungskosten sowie die Tarif- und Verbundreform.



Landrat Sven Hinterseh bringt Haushaltsentwurf 2023 ein

In seiner Haushaltsrede wird Landrat Sven Hinterseh den Entwurf des Haushaltsplans einbringen und dabei auf die Herausforderungen des kommenden Jahres eingehen. Im November und Dezember beraten dann die Fachausschüsse des Kreistages den Entwurf. Vorgesehen ist, dass die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan am 12. Dezember durch den Kreistag verabschiedet wird.



Abfallgebühren für 2023 kalkuliert

Obwohl die Kosten weiter gestiegen sind, können für die Haushalte stabile Gebühren erreicht werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich der Verwertungsmarkt positiv entwickelt hat. Beim Restabfall führen gestiegene Kosten für die Einsammlung und die Verbrennung so zwar dazu, dass sich die Gebühr für Behälter und für die Selbstanlieferung erhöht. Zeitgleich verringert sich jedoch die Jahresgebühr aufgrund der Entwicklungen am Verwertungsmarkt. Beim Grüngut sind die Kosten für die Annahme und Verwertung gestiegen. Die Mengen sind hier jedoch höher, so dass sich die Gebühren nicht verändern. Bezogen auf einen Musterhaushalt mit drei Personen reduzieren sich die Gebühren um 0,50 Euro (folgende Kombination vorausgesetzt: Jahresgebühr, Behältergebühr für eine 120 Liter-Restmülltonne mit vier-wöchentlicher Bereitstellung und einem 60 Liter-Biomüllbehälter).



Verkehrsunternehmen bei den massiv gestiegenen Kraftstoffpreisen finanziell unterstützen

Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine stellen eine neue Herausforderung für alle Branchen dar. Eine derart hohe Dieselpreissteigerung war nicht vorhersehbar. Die Verkehrsunternehmen des ÖPNV sind in besonderem Maße betroffen. Sie haben keine Möglichkeit, die gestiegenen Preise dadurch zu kompensieren, dass sie ihr Angebot reduzieren oder die Ticketpreise erhöhen. Die gestiegenen Kosten werden nicht durch Bund und Land kompensiert. Deshalb liegt es bei der Landkreisverwaltung, die Verkehrsunternehmen finanziell zu unterstützen.



Schülerbeförderungskosten

Die Tarifreform in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg zum 1. Januar und die Einführung des Jugendtickets BW zum 1. März 2023 wirken sich auch auf die Schülerbeförderung aus, insbesondere auf die Eigenanteile. Die neue Satzung sieht vor, dass künftig die Eigenanteile für Schüler an Grundschulen entfallen. Somit können Grundschüler, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel einen drei Kilometer langen Schulweg haben, ab dem 1. Januar den ÖPNV kostenfrei nutzen. Auch die Eltern der weiteren Schüler werden finanziell bei den Eigenanteilen entlastet. Künftig werden die Eigenanteile der Schüler der weiterführenden Schulen bei maximal 365-Euro liegen.



Tarif- und Verbundreform

In der Sitzung wird über die Satzung des Zweckverbands „Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg“ beraten. Der Zweckverband wird die bisherigen Verkehrsverbünde TUTicket, VSB und VVR ablösen. Mit der Satzung ist es gelungen, eine für alle Seiten akzeptable Organisationsstruktur zu gestalten. Das Land Baden-Württemberg wird neben den drei Landkreisen Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis Mitglied des Zweckverbandes sein. Mitglieder der Verbandsversammlung sind die drei Landräte sowie je elf von den Kreistagen gewählte Kreistagsmitglieder. Das Land wird zwei Vertreter entsenden. Der Tarifverbund soll wie geplant zum 1. Januar 2023 starten. Die formalen Voraussetzungen sind wichtig, um ab dem 1. Januar 2023 den Ticketverkauf und die Aufteilung der Einnahmen in allen drei Landkreisen geregelt zu haben.



Weitere Infos sowie die Unterlagen zur Sitzung gibt es unter: https://session.lrasbk.de/bi/info.php