Regierungspräsidentin spricht über mögliche Erweiterung des Naturschutzgebiets
(Radolfzell) Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat sich mit Vertreterinnen und Vertreter von Berufsfischerei, Naturschutz, der Kommune sowie mit Freizeitnutzerinnen und Freizeitnutzern in Radolfzell getroffen. Hintergrund ist die mögliche Erweiterung des Naturschutzgebiets „Bodenseeufer Markelfingen“, die vom örtlichen Naturschutzbund (NABU) beantragt worden ist, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg.
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer: „Uns ist ein offenes und transparentes Verfahren sehr wichtig. Deshalb kommen wir auch vor Ort, um die Interessen und Anliegen der Menschen zu hören. Das Verfahren zur Erweiterung des Naturschutzgebiets ist noch nicht eingeleitet. Es gibt keine Vorfestlegung oder Abgrenzung bezüglich des Gebiets. Bislang liegen nur die Unterlagen des NABU vor. Dabei ist uns bewusst, dass wir der besonderen Bedeutung der Flachwasserzonen als Nahrungs- und Rückzugsgebiet für die Vogelwelt gerecht werden müssen, ohne die Interessen der Berufsfischerei zu vernachlässigen.“
Der NABU hat einen Antrag auf Schutz der Wasserflächen im Markelfinger Winkel eingereicht, um den Interessen des Vogelschutzes stärker Geltung zu verschaffen. Der Naturschutzverband macht geltend, dass die naturnahen Uferzonen mit vorgelagerten Schilfgürteln insbesondere im Winterhalbjahr ein Nahrungs- und Rückzugsraum darstellen. Die hohe naturschutzfachliche Wertigkeit des Markelfinger Winkels mache eine Verbesserung des Ruhebedürfnis der Tiere notwendig, das durch Wassersportausübungen wie Motorbootfahren, Segeln, Rudern, Surfen, Kite-Surfen oder Stand-up-Paddling gestört werde. Viele dieser Freizeitaktivitäten würden inzwischen zu jeder Jahreszeit ausgeübt.
„Es ist mir ein wichtiges Anliegen, auch den Vereinen und Freizeitnutzerinnen und Freizeitnutzern die Möglichkeit zu geben, ihre Interessen vorzutragen, um sie in das spätere Verfahren einzubringen“, betonte Bärbel Schäfer.
Während des Austauschs machte die Regierungspräsidentin auch deutlich, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidungen anstehen, sondern dass als nächster Schritt die notwendigen fachlichen Daten gesammelt werden müssen, um eine Grundlage für die Bewertung des Antrags zu haben. Dazu sei etwa eine volle Beobachtungsperiode erforderlich, sodass frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2019 mit ersten Daten zu den Rastvögeln zu rechnen sei. Das Regierungspräsidium Freiburg werde dann erneut vor Ort kommen und diese vorstellen. Mit dem förmlichen Verordnungsverfahren rechnet die Regierungspräsidentin nicht vor 2020. Deswegen sei jetzt Zeit für alle Vertreterinnen und Vertreter, ihre Nutzungen nach Art und Umfang dem Regierungspräsidium mitzuteilen.
„Wir haben das Ziel, bei der Ausweisung des Naturschutzgebiets nach Möglichkeit eine konsensuale Lösung zu finden. Aber diese Entscheidung steht jetzt noch nicht an; umso wichtiger ist es, dass wir eine Basis für einen Dialog gefunden haben, an die wir für das weitere Verfahren anknüpfen können,“ so Schäfer abschließend.