Landschaftspflege erhält Förderung
(Hinterzarten) „Ein wichtiges Ziel des Schwarzwaldverfahrens ist die Offenhaltung der Landschaft und damit auch die Erhaltung der hier entstandenen Kulturlandschaft. Dies kann nur durch eine effektive und wirtschaftliche Bewirtschaftung sichergestellt werden. Um die dafür notwendigen, ganzjährig befahrbaren Hofzufahrten und ein zeitgemäßes Wegenetz zu bauen, ist diese Verfahrensart oftmals die einzige Chance“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Mittwoch (4. August) in Hinterzarten bei der Übergabe eines Bewilligungsbescheides für die Teilnehmergemeinschaft des Schwarzwaldverfahrens Hinterzarten.
Im Schwarzwaldverfahren Hinterzarten werden Wegebaumaßnahmen und Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg in Höhe von insgesamt über 8,6 Millionen Euro unterstützt. In den vergangenen Jahren wurden bereits über 60 Kilometer Wege sowie zugehörige Ausgleichsmaßnahmen hergestellt. Mithilfe der nun ausgesprochenen Bewilligung in Höhe von 587.866,32 Euro kann die Teilnehmergemeinschaft weitere wichtige Maßnahmen umsetzen. Hierunter fallen insbesondere der Neubau und die Modernisierung von rund fünf Kilometern befestigter Wege.
„Die Summe der bereits ausbezahlten und der jetzt bewilligten Mittel zeigt die hohe Wertschätzung, die das Instrument Flurneuordnung beim Land Baden-Württemberg im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Entwicklung des Ländlichen Raumes genießt. Von einem modernen Wegenetz profitieren letztlich alle Bürgerinnen und Bürger. So dienen die Wege nicht nur der Land- und Forstwirtschaft, sondern sind auch gern genutzte Rad- und Spazierwege für Erholungssuchende“, sagte Minister Hauk.
Abschließend dankte der Minister allen am Flurneuordnungsverfahren Beteiligten für ihren vorbildlichen Einsatz. „Ein gutes Zusammenwirken von Teilnehmergemeinschaft, Gemeinde, Landsiedlung und den zahlreichen am Verfahren beteiligten Behörden ist der Schlüssel zum Erfolg einer Flurneuordnung“, betonte Minister Hauk.