Neuer Mietspiegel
(Villingen-Schwenningen) Seit 2011 gibt es in Villingen-Schwenningen einen qualifizierten Mietspiegel. Nachdem 2017 der Mietspiegel 2015 anhand des Verbraucherpreisindexes der Bundesrepublik Deutschland fortgeschrieben wurde, basiert der vorliegende Mietspiegel 2018 auf einer Neuerhebung der Daten und bietet somit ein Höchstmaß an Aktualität.
Der Mietspiegel wurde am 28. November vom Gemeinderat verabschiedet. Er ist vom 1. Dezember 2018 bis zum 30. November 2020 gültig.
Der Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument um alle Bürger, also Mieter und Vermieter, über das lokale Mietpreisgefüge zu informieren. Er macht öffentlich, welche durchschnittlichen Mieten für Wohnungen verschiedener Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage bezahlt werden (ortsübliche Vergleichsmieten). Der Mietspiegel gilt für frei finanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen einschließlich der Ortschaften.
Über 700 Mieter und 300 Vermieter haben für die statistische Datenbasis Auskunft über ihr Mietverhältnis gegeben und so die Grundlage für die Erstellung des Mietspiegels ermöglicht. Ihnen gilt ein besonderer Dank, denn ohne ihre Angaben wäre es nicht möglich gewesen, den Mietspiegel für die kommenden vier Jahre zu erstellen.
Ab Anfang Dezember ist der Mietspiegel 2018 in den Bürgerservicezentren Villingen und Schwenningen, den Ortsverwaltungen sowie dem Amt für Stadtentwicklung in der Winkelstraße 9 im Stadtbezirk Schwenningen gegen eine Gebühr von fünf Euro erhältlich. Der Mietspiegel 2018 sowie der Online-Mietspiegel ist auch auf der Homepage der Stadt VillingenSchwenningen unter www.villingen-schwenningen.de/verwaltung/statistik/mietspiegel einsehbar. Bei Rückfragen können sich Bürger an Isabelle Metzger unter Telefon 07720/82-2812 oder an Manuela Bumüller unter Telefon vom Amt für Stadtentwicklung oder per E-Mail an mietspiegel-vs@villingen-schwenningen.de wenden.