Erster hauptamtlicher Feuerwehrkommandant
(Bad Krozingen) In der jüngsten öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat Florian Eckert (rechts) mit Wirkung zum 01.01.2024 einstimmig zum hauptamtlichen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bad Krozingen, mit den Abteilungen Kernstadt, Biengen, Hausen, Schlatt und Tunsel, bestellt.
Als einen historischen Moment bezeichnete Bürgermeister Volker Kieber das Ergebnis der Abstimmung des Gemeinderates. Mit der Überführung des Amtes vom Ehrenamt in das Hauptamt trägt die Stadt der Entwicklung im Feuerwehrwesen Rechnung. Mit rund 500 Einsätzen im Jahr zählt die Freiwillige Feuerwehr Bad Krozingen zu den einsatzstärksten Wehren im Landkreis. Dazu kommen immer neue Herausforderungen, insbesondere auch im Bereich Brandschutz. Insgesamt besteht die Bad Krozinger Gesamtwehr heute aus rund 200 aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrleuten sowie aus drei hauptamtlichen Gerätewarten und einem Sachbearbeiter.
Sowohl die Größe der Wehr als auch die multiplen Einsatzlagen und eine zunehmende Erweiterung der Verwaltungsaufgaben machen eine hauptamtliche Führung notwendig. Darüber war sich der Gemeinderat fraktionsübergreifend einig. Auch Bürgermeister Volker Kieber betonte, dass bei der Fülle der Aufgaben eine Trennung von Haupt - und Ehrenamt in der Position des Feuerwehrkommandanten mittlerweile nicht
mehr möglich sei, insofern sei die Schaffung einer hauptamtlichen Struktur nur folgerichtig.
Die Stelle, im Rang eines Stadtbrandamtsrates, wird ab dem 1.1.2024 Florian Eckert übernehmen, der die Funktion des Feuerwehrkommandanten bereits seit vier Jahren sehr erfolgreich im Ehrenamt ausübt. Die Position untersteht direkt dem Bürgermeister.
Der 43jährige Bad Krozinger Florian Eckert ist bereits seit 19 J ahren bei der Stadt Bad Krozingen beschäftigt, davon 12 Jahre als Gerätewart bei der Feuerwehr. Im Zuge der Bestellung zum hauptamtlichen Kommandanten wird Florian Eckert den Aufstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst absolvieren und dabei auch verschiedene Stationen an Berufsfeuerwehren im Land durchlaufen.
Die Aufgaben:
Der Feuerwehrkommandant hat eine Fülle an Aufgaben, die wesentlich in § 9 Feuerwehrgesetz Baden - Württemberg (FwG) geregelt sind. So ist er für die Leistungsfähigkeit der kommun alen Feuerwehr verantwortlich. Er hat insbesondere eine Alarm - und Ausrückeordnung aufzustellen, auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken sowie für die Aus - und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr und für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und - einrichtungen zu
sorgen. Er ist somit auch für die ordnungsgemäße Wartung der Ausstattung verantwortlich.
Bild: Stadt Bad Krozingen