06.08.2024 12:36

Ausweitung der Wolfsabschussverordnung

(Bregenz/Dornbirn) Die am 26. Juli in Kraft getretene Maßnahmeverordnung zum Abschuss des Schadwolfes, die ursprünglich für ein Gebiet von etwa zehn Kilometern um die Mittagsfluh im Bregenzerwald galt, wird aufgrund weiterer Wolfsangriffe auf Großvieh innerhalb der letzten Tage auf einer Alpe im hinteren Mellental, Bezirk Dornbirn ausgeweitet. Zwischenzeitlich wurde der Wolf erschossen.

Die Ausweitung der Maßnahmeverordnung ist mit Dienstag, 6. August, 9:00 Uhr, in Kraft getreten und gilt bis 15. Oktober 2024.

In den vergangenen Tagen kam es auf einer Alpe im hinteren Mellental wiederholt zu Wolfsangriffen:



· Zwei Jungrinder wurden gerissen und getötet.

· Ein Kalb wurde verletzt.

· Ein Rind stürzte auf der Flucht ab und konnte nur mehr tot aufgefunden werden.



„Starke Indizien, wie für den Wolf typische Risswunden und Bissverletzungen sowie der relativ große Fleischverzehr an den Rinderkadavern, aber auch die vom Hirten geschilderte nächtliche Unruhe in der Rinderherde und deutlich erkennbaren Fluchtspuren von Rindern auf der Weide sind aus fachlicher Sicht für einen Wolfsangriff zu werten“, erklärt Hubert Schatz, Wildökologe sowie Ansprechpartner und Leiter der Koordinationsgruppe Großraubwild im Amt der Vorarlberger Landesregierung. DNA-Proben sind, wie es im Rahmen der Vorarlberger Wolfsmanagementverordnung (WMVO) vorgesehen ist, bereits auf dem Weg in ein Genetik-Labor zur DNA-Untersuchung.



„Diese tödlichen Wolfsangriffe auf Großvieh innerhalb weniger Tage und nochdazu immer auf derselben Alpe zeigen ein völlig untypisches Verhalten für einen einzelnen Wolf. Großvieh zählt nicht zu seinem typischen Beuteschema. Der Wolf ist eine Gefahr für unsere Nutztiere und eine enorme psychische Belastung für unsere Älplerinnen und Älpler. Die stetigen Rufe nach Herdenschutzmaßnahmen vermeintlicher Tierschützer, besonders in den Sozialen Medien, fernab von der Realität, machen mich wütend. Die betroffene Alpe arbeitet bereits mit Nachtpferch, einer nächtlichen Einzäunung. Den Schadwolf interessieren diese und andere Herdenschutzmaßnahmen aber nicht. Blinde Ideologie tötet unser Vieh. Wir werden sicher nicht tatenlos zusehen, wie der Wolf unsere Alpwirtschaft gefährdet, Nutztiere qualvoll tötet und wie laut einigen wenigen, aber lauten Stimmen bei unseren Nutztieren der Tierschutz plötzlich keine Rolle mehr spielt. Es reicht! Vieh vor Wolf“, betont Landesrat Christian Gantner.



Untypisches Verhalten für einen Wolf



„Nachdem Wölfe und insbesondere ein Einzelwolf grundsätzlich nicht bevorzugt Rinder angreifen, ist davon auszugehen, dass es sich bei den aktuellen Vorfällen um dasselbe Wolfsindividuum handelt, dem die Großviehrisse im hinteren Bregenzerwald im Juli zuzuordnen sind. Dies wäre sowohl räumlich und zeitlich aufgrund der geografischen und topografischen Gegebenheiten als auch aufgrund der wildökologischen Zusammenhänge in diesem Raum leicht möglich“, so Schatz.



Im Hinteren Bregenzerwald und rund um das Furkajoch kam es bereits im Juli wiederholt zu Nutztierrissen durch den Wolf. Der Angriff auf ein hochträchtiges Rind führte einige Tage später zu einer Totgeburt und das Rind musste in Folge seiner Verletzungen eingeschläfert werden. Weiters tötete ein Wolf drei Ziegen sowie ein Kalb. Mehr zu den Vorfällen unter https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-67661.html.



Ausweitung der Maßnahmeverordnung



Aufgrund der neuerlichen Vorfälle wurde die bestehende Maßnahmeverordnung vom 26. Juli auf Grundlage einer fundierten Einzelfallbeurteilung, unter Einbeziehung landwirtschaftlicher und wildökologischer Gutachten sowie Alternativenprüfung von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz ausgeweitet. Die geografische Ausweitung der Maßnahmeverordnung, welche eine Ausnahme von der ganzjährigen Schonung zulässt und als geeignete Maßnahme die letale Entnahme des Schadwolfes bestimmt, gilt nunmehr auch für umliegende Reviere in den Wildregionen 1.1 Großes Walsertal, 1.2 Frödischtal-Laternsertal-Dünserberg sowie 1.3a Ebnitertal. Die Ausweitung der Maßnahmeverordnung ist mit Dienstag, 6. August, 9:00 Uhr, in Kraft getreten. Sie gilt bis 15. Oktober 2024.



Ähnlich der Vorgehensweise im Juli wurden bereits unmittelbar nach den einzelnen Vorfällen der vergangenen Tage die Jagdnutzungsberechtigten sowie Alpverantwortlichen im Bereich der betroffenen Gebiete informiert und auf die vorherrschende Situation sensibilisiert. „Die Anordnung stellt für die betroffenen Jäger eine immense Aufgabe mit einem hohen Zeitaufwand dar, weil ein einzelner Wolf vor allem im Sommer aufgrund seiner hohen Mobilität, seines flächigen Agierens sowie seiner ausgeprägten Nachtaktivität jagdlich extrem schwer kalkulierbar ist“, erklärt Schatz.



Wolfsmanagmentverordnung (WMVO) des Landes Vorarlberg



Die Wolfsmanagementverordnung (WMVO) des Landes Vorarlberg, die im Angriff auf Großvieh (beispielsweise Rind, Pferd) ein untypisches Verhalten des Wolfs identifiziert und eine letale Entnahme (Abschuss) des Schadwolfes vorsieht, dient als Grundlage für die Entscheidung zur Ausweitung der bestehenden Maßnahmeverordnung vom 26. Juli. Aufgrund der Einzelfallprüfung erfüllt die gegenständliche Maßnahmeverordnung die strengen europarechtlichen Vorgaben, im Speziellen auch im Hinblick auf die erst jüngst ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH). „Unsere Wolfsmanagementverordnung garantiert ein schnelles und konsequentes Handeln. Wir setzen nicht auf eine generelle Bejagung des Wolfes, bei uns findet jeweils eine umfangreiche Einzelfallprüfung statt. Diesen Weg gehen wir in Vorarlberg weiter“, so Landesrat Gantner.



Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger begrüßt die Ausweitung der Maßnahmeverordnung: „Mit der Wolfsmanagmentverordnung sind wir in Vorarlberg auf dem richtigen Weg. Unsere Älplerinnen und Älpler haben jedoch die Verkennung der Realität auf der EU-Ebene und in der medialen Diskussion langsam satt. Sich ständig anhören zu müssen, wie sie ihre Alpen zu betreiben haben und Geschichten vom 'armen Wolf', der schon längst nicht mehr vom Aussterben bedroht ist, zu ertragen, ist eine Zumutung. Und das von selbsternannten Experten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nie auf einer Alpe gearbeitet haben. Ich lade diese herzlich ein, einen Sommer auf der Alpe zu verbringen, aber nicht um zu reden, sondern um zu arbeiten und die tatsächliche Dramatik der Situation zu erkennen.“



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