Ausbau der Ortsdurchfahrt verschiebt sich erneut
(Münstertal) Der Ausbau der Ortsdurchfahrt (L 123) Münstertal muss weiterhin auf unbestimmte Zeit verschoben werden, da der unterlegene ...
Der Ausbau der Ortsdurchfahrt (L 123) Münstertal muss weiterhin auf unbestimmte Zeit verschoben werden, da der unterlegene Bieter nach der Entscheidung der Vergabekammer nun Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht hat. Die Vergabekammer in Karlsruhe befasste sich mit der Fragestellung, ob der Ausschluss eines Bieters durch das Regierungspräsidium Freiburg (RP) an einer EU-weiten Ausschreibung rechtmäßig war, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.
Das RP hatte im Vergabeverfahren diesen Bieter aus rechtlichen Gründen von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Der ausgeschlossene Bieter hat diese Entscheidung gerügt und einen sogenannten Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt. Dieser Antrag hat eine aufschiebende Wirkung innerhalb des Vergabeverfahrens. Die Vergabekammer kam jedoch zu dem Beschluss, dass der Ausschluss des Bieters durch das RP rechtmäßig war.
Der Bieter hat gegen diese Entscheidung der Vergabekammer die sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht. Nun muss das dortige Gericht klären, ob der Zuschlag für die vorgesehenen Arbeiten vorzeitig vergeben werden kann oder ob die abschließende Entscheidung des Gerichts abzuwarten ist. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Regierungspräsidium keine Möglichkeit, die Vergabe fortzusetzen. Der ursprünglich für Mitte März geplante Baubeginn verschiebt sich somit weiterhin auf unbestimmte Zeit, bis eine abschließende Entscheidung des Oberlandesgerichts vorliegt, heißt es aus dem RP.