Weniger Ausweichverkehr angestrebt
(Bludenz) Die Hauptrouten zu Schigebieten sind an Winterwochenenden, vor allem den Samstagen, häufig überlastet. Dies gilt auch für die Zufahrt über die A14 (Rheintal-Walgau Autobahn) und S16 (Arlberg-Schnellstraße) in Richtung Klostertal/Arlberg, Montafon und Tirol.
Als Folge der Stauerscheinungen auf der A14 und S16 tritt Ausweichverkehr auf dem untergeordneten Straßennetz auf, wodurch die Siedlungsgebiete und Ortszentren im Raum Bludenz und in den Gemeinden im Klostertal zunehmend beeinträchtigt sind. Aufbauend auf den Erkenntnissen eines Pilotversuchs im Februar 2023 führt das Land Vorarlberg gemeinsam mit der Regio Klostertal-Arlberg und der Asfinag an den vier Samstagen im Februar 2024 Maßnahmen zur Unterbindung dieses Ausweichverkehrs durch.
Die Bürgermeister der Regio Klostertal-Arlberg haben sich an das Land Vorarlberg mit dem Anliegen gewendet, angesichts des massiven Ausweichverkehrs durch die Ortszentren von Bludenz und der Gemeinden im Klostertal aufgrund des Winterreiseverkehrs geeignete Maßnahmen zur Unterbindung dieses Ausweichverkehrs zu entwickeln. Eine Analyse der Verkehrsdaten zeigte, dass in Folge des hohen Verkehrsaufkommens auf der S16 (bis zu ca. 15.000 Kfz/24h in Richtung Arlberg), an 3 bis 6 Samstagen im Jahr auch ein großer Staufluchtverkehr auf der L97 im vorderen Klostertal von bis zu 5.000 Kfz/24h in Richtung Arlberg auftreten (im Vergleich zu durchschnittlich ca. 1.000 Kfz/24h Samstags pro Richtung), und ebenso im Stadtgebiet von Bludenz, und teilweise in den Ortsgebieten von Nüziders und Bürs. Dies führt zu negativen Auswirkungen für die Bewohner:innen in den durchfahrenen Orten, etwa erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastungen, eine verringerte Verkehrssicherheit, oder eine beeinträchtigte Versorgungssicherheit infolge von Stauerscheinungen auf den überlasteten Straßenabschnitten.
In einer Kooperation des Landes Vorarlberg mit der Regio Klostertal-Arlberg, der Asfinag und der Bezirkshauptmannschaft Bludenz als zuständige straßenpolizeiliche Behörde wurden deshalb gemeinsam mit externen Experten verschiedene Varianten zur Unterbindung des Ausweichverkehrs entwickelt und nach deren Umsetzbarkeit bewertet. Im Februar 2023 wurde von der Regio Klostertal-Arlberg, der Asfinag und vom Land Vorarlberg ein Pilotversuch durchgeführt, um die Wirksamkeit und Akzeptanz der Maßnahmen evaluieren zu können: Die anschließende Analyse im Frühjahr 2023 zeigte, dass die gesetzten Pilotmaßnahmen (Verordnung eines Fahrverbots auf der L93 im Bereich von Stallehr; Umsetzung einer Dosierampel im Bereich der L97 in Bings) den Ausweichverkehr nicht verhindern konnten. An mehreren verkehrsstarken Samstagen im Februar 2024 sollen jetzt neuerliche Maßnahmen durchgeführt werden, um eine wirkungsvolle und effiziente Verkehrsorganisation an diesen reisestarken Samstagen zu finden.
Konzept für Maßnahmen im Februar 2024
Jahrelange Beobachtungen zeigen, dass die Samstage im Februar aufgrund der Ferienbeginne in Bayern, in den Niederlanden und in Österreich jeweils zu den verkehrsstärksten Reisetagen im Vorarlberger Wintertourismus zählen. Deshalb sollen an den vier Samstagen im Februar 2024 Maßnahmenbündel in zwei Varianten mit Abfahrts- bzw. Durchfahrtsverboten an jeweils zwei Samstagen umgesetzt werden, die sich im Umfang der Maßnahmen maßgeblich unterscheiden:
1) Maßnahmen „kleine Variante“ am 3. und am 10. Februar 2024:
An den Samstagen 3. und 10. Februar 2024, an denen starker Reiseverkehr zu erwarten ist, werden Maßnahmen im Klostertal (S16, L97) umgesetzt mit dem vorrangigen Ziel, die Leistungsfähigkeit auf der S16 voll auszunützen und damit Stauausweichverkehr idealerweise erst gar nicht aufkommen zu lassen bzw. in geringerem Ausmaß zu halten. Analysen haben nämlich gezeigt, dass an starken Reisetagen aufgrund von vielen Auf- und Abfahrten im Bereich der S16 mit nur einem Fahrstreifen je Richtung die Leistungsfähigkeit auf der Schnellstraße (Kfz/h) teilweise auf die Hälfte des möglichen Werts einbricht, was umfangreiche Stauerscheinungen auf der S16 und dadurch weiter zunehmenden Ausweichverkehr zur Folge hat. Deshalb soll an den beiden Samstagen im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr durch die Sperren
o der Einfahrts- und Ausfahrtsrampe in Fahrtrichtung Arlberg bei der Anschlussstelle Bings,
o der Ausfahrtsrampe der Halbanschlussstelle Braz-West,
o der Einfahrtsrampe in Fahrtrichtung Arlberg bei der Halbanschlussstelle Braz-Ost
o der Einfahrtsrampe in Fahrtrichtung Arlberg bei der Anschlussstelle Langen
ein ungehinderter Verkehrsfluss auf der S16 sichergestellt werden. Durch den Umstand, dass die S16 dadurch eine größere Verkehrsmenge pro Stunde aufnehmen kann, wird der Bedarf zur Nutzung von Ausweichrouten geringer.
Aufgrund der baustellenbedingten Brückensperre auf der L92 ab Jänner 2024 ist Stallehr an den betreffenden Samstagen nur über die L93 zu erreichen. Die L93 wird zur Sackgasse. Der Zielverkehr von Bludenz nach Bings und Braz und der Quellverkehr von Bings und Braz Richtung Arlberg müssen an diesen Tagen die L97 nutzen. Als Alternative zur Einfahrtsrampe bei Langen für den Verkehr in Richtung Tirol stehen die Anschlusstellen Wald a.A. oder St. Anton a.A. zur Verfügung.
Als Begleitmaßnahme ist eine Dosierampel zur Bündelung des Verkehrs bei der Ortseinfahrt von Dalaas vorgesehen, ebenfalls soll die Engstelle auf der L97 bei Braz-Ost durch wechselseitiges Anhalten des Verkehrs, verbunden mit einem Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit über 3,5t höchstzulässigem Gesamtgewicht (ausgenommen landwirtschaftliche Fahrzeuge) auf der L97 zwischen den Halbanschlussstellen Dallas und Braz Ost, entschärft werden. In Langen ist am Knoten ASt Langen/L97/L197 eine Regelung durch Handzeichen geplant, um das Einfahren von Klösterle kommend zu erleichtern.
Außerhalb des Klostertales, insbesondere im Großraum Bludenz, ergeben sich keine Einschränkungen.
2) Maßnahmen „große Variante“ am 17. und am 24. Februar 2024:
An den Samstagen 17. und 24. Februar 2024, an denen ebenfalls starker Reiseverkehr zu erwarten ist, wird ein erweitertes Maßnahmenbündel mit dem Ziel umgesetzt,
o die Leistungsfähigkeit auf der S16 voll auszunützen (- analog zu den Maßnahmen vom 03. und 10. Februar 2024 -) und gleichzeitig
o allfälligen großräumigen Ausweichverkehr durch Bludenz, Nüziders, Bürs und das Klostertal zu unterbinden.
Deshalb werden die Maßnahmen im Klostertal vom 03. und 10. Februar 2024 in gleicher Weise auch an den Samstagen 17. und 24. Februar 2024 weitergeführt. Zusätzlich sollen jedoch auch Maßnahmen im Raum Bludenz, Bürs und Nüziders gesetzt werden, um den Stauausweichverkehr entlang der L190, der L81, L82, L91 und L97 und der Klarenbrunnstraße in Bludenz zu reduzieren. Dazu werden Fahrverbote „ausgenommen Zielverkehr Bezirk Bludenz“ erlassen, die von Fall zu Fall durch begleitende verkehrsorganisatorische Maßnahmen zu ergänzen sind, um Schleichwege zu sperren.
Konkret sind am 17. und 24. Februar 2024 neben den bei der „kleinen Variante“ aufgezählten Maßnahmen Durchfahrtsverbote für den überregionalen Verkehr („Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge - ausgenommen Zielverkehr Bezirk Bludenz) von 8 bis 18 Uhr an folgenden Stellen geplant:
o Nüziders, Kreisverkehr ASt Bludenz-Nüziders: für L190 Fahrtrichtung Bludenz und für Sägebachstraße Fahrtrichtung Nüziders
o Nüziders, Kreuzung L193/L91: für L91 Fahrtrichtung Nüziders/Bludenz
o Nüziders, bei ASt Brandnertal: für L81 Fahrtrichtung Nüziders/Bludenz
o Bürs, Kreisverkehr L82 Hauptstraße – Herrenau: für L82 Fahrtrichtung Bludenz
o Bludenz, Kreuzung L190 / L97: für L97 Fahrtrichtung Klostertal
o Wald a.A, Kreuzung L97 – Arlbergstraße: für L97 Fahrtrichtung Klösterle
Um die gewünschten Auswirkungen auch zu erreichen, sind parallel an beiden Samstagen 17. und 24.02.2024 entsprechende Begleitmaßnahmen erforderlich:
o Die Begleitmaßnahmen im Klostertal der „kleinen Variante“ sollen auch am 17. und 24. Februar 2024 weitergeführt werden.
o In Nüziders werden zur Unterbindung von Ausweichverkehr im niederrangigen Straßennetz zusätzlich die Einfahrten in den Illweg (ab Kühbrückweg) und in Richtung Landstraße (ab L190) verboten.
o In Bürs werden zur Unterbindung von Ausweichverkehr im niederrangigen Straßennetz zusätzlich die Einfahrten von der L81 in die Außerfeldstraße und in die Schesastraße verboten.
o In Bludenz wird zur Unterbindung von Ausweichverkehr die Einfahrt von Westen in die Klarenbrunnstraße untersagt.
Die Fahrverbote und Begleitmaßnahmen werden von Straßenaufsichtsorganen kontrolliert, der überregionale Verkehrs soll an den Kontrollpunkten zurück auf das hochrangige Straßennetz geleitet werden. Der lokale und regionale Verkehr ist von den Fahrverboten ausgenommen; durch die Einfahrtsverbote in das untergeordnete Straßennetz können sich für die lokale Bevölkerung aber kleinräumige Umwege ergeben.
Umfassende Begleitung und Ankündigung
Die Umsetzung der Maßnahmen wird von der Exekutive, von externen Straßenaufsichtsorganen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz als zuständiger Behörde für die Landestraßen, der Asfinag und den verantwortlichen Straßenerhaltern umfassend begleitet.
Die Maßnahmen werden von der Asfinag auf der Zulaufstrecke der A14 an mehreren Stellen angekündigt. Ebenfalls werden die Maßnahmen an die Navi-Anbieter und Verkehrsdienste gemeldet, damit die Informationen auch über diesen Weg bei den Kfz-Lenker:innen ankommen. Die lokale Bevölkerung und die Tourismusbetriebe werden auch über die Gemeinden informiert.
Die Maßnahmenbündel werden nur bei entsprechend guter Witterung umgesetzt. Bei sehr schlechten Wetterprognosen erfolgt eine Information im Vorfeld der einzelnen Samstage.
Nachdem an den betreffenden Samstagen im Raum Bludenz / Klostertal ein sehr hohes Verkehrsaufkommen zu erwarten ist, wird zudem appelliert, nicht notwendige Fahrten an diesen Tagen zu vermeiden.
Die Wirkung der Maßnahmen wird durch begleitende Beobachtungen vor Ort und mit Webcams, Verkehrszählungen und Auswertungen der Zählstellendaten evaluiert werden. Die Durchführung der geplanten Maßnahmen an den reisestärksten Samstagen im Februar hat den Vorteil, dass Organisation und Abwicklung auf einige Wochenenden konzentriert bleiben und ggf. auf allfällige nicht geplante Auswirkungen auch rasch reagiert werden kann. Aus den Erfahrungen der beiden Varianten soll dann die angestrebte dauerhafte Maßnahme entwickelt werden.