Luftreinhalteplan aktualisiert
(Freiburg) Das Regierungspräsidium Freiburg gibt derzeit durch entsprechende Veröffentlichungen den aktualisierten Luftreinhalteplan für die Stadt Freiburg bekannt. Der Plan tritt am 15. Februar nach dieser formellen Bekanntgabe in Kraft.
Der Freiburger Luftreinhalteplan wurde fortgeschrieben, da der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Freiburg überschritten wird. Der Messwert für 2018 lag an der Messstation Schwarzwaldstraße bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m3) bei einem zulässigen Grenzwert von 40 µg/m3.(Jahresmittelwert). Das Land Baden-Württemberg wird sich deshalb auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Stadt Freiburg im Rahmen des Konzeptes für saubere Luft des Bundes gefördert wird.
Um den Grenzwert für Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten, wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket (siehe Infokasten) beschlossen und bereits teilweise umgesetzt. Nach der Offenlage des Planentwurfs Ende 2018 gingen 91 Stellungnahmen von Gemeinden, Institutionen und Bürgern beim Regierungspräsidium Freiburg ein. Diese wurden ausgewertet und im vorliegenden Plan eingearbeitet. In den Einwendungen wurden schwerpunktmäßig Befürchtungen zu möglichem Ausweichverkehren in die Umlandgemeinden geäußert.
Um die Umlandgemeinden vor potenziellem Ausweichverkehr durch die Luftreinhaltemaßnahmen in Freiburg zu schützen, läuft zurzeit die Abstimmung der flankierenden Maßnahmen zwischen den betroffenen Gemeinden, Landratsamt und Regierungspräsidium. Konkret vorgesehen ist schon ein Lkw-Durchfahrtsverbot ab zwölf Tonnen für das Glottertal und das Simonswäldertal. Ziel ist auch, die umweltsensitive Verkehrssteuerung im Osten mit den Umlandgemeinden so abzustimmen, dass Ausweichverkehre durch das Dreisamtal vermieden werden können.
Fahrverbote für Diesel-Kfz in Freiburg sind im Plan nur als letztes Mittel für den Fall vorgesehen, dass die Einhaltung der Grenzwerte durch das Maßnahmenpaket wider Erwarten nicht erreicht wird.
Das Regierungspräsidium sieht sich durch den nun bekannt gemachten Luftreinhalteplan Freiburg auch für das beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg anhängige Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gut gerüstet. Die DUH hat den bisherigen Freiburger Luftreinhalteplan in der Fassung von 2012 beklagt, da er nicht wirksam und der Stickstoffdioxid-Immissionsgrenzwert nur durch Dieselfahrverbote einhaltbar sei.
Markus Adler
Das Maßnahmenpaket
1. Verkehrsverflüssigende Maßnahmen auf der B 31:
· Tempo 30 ganztägig auf B 31 zwischen Schützenalleetunnel und Kronenbrücke: seit Ende 2018 umgesetzt.
· Optimierung der Ampelsteuerung auf B 31 zwischen Schützenalleetunnel und Kronenbrücke: teilweise umgesetzt.
· Zuflussregulierung in Fahrrichtung West/Ost auf der B 31 an der Kronenbrücke: teilweise umgesetzt
· Umweltsensitive Verkehrssteuerung in Fahrtrichtung Ost/West östlich der Verkehrsmessstation Freiburg-Schwarzwaldstraße: in Abstimmung
2. Ausweitung der bestehenden grünen Umweltzone auf die B 31 in der Ortsdurchfahrt Freiburg: Umsetzung geplant bis 15. März 2019.
3. Gegebenenfalls Fahrverbote für Dieselkraftfahrzeuge Euro 4/IV im Bereich der grünen Umweltzone (ohne die B 31): frühestens ab März 2020 (nur bei Überschreitung eines Schwellenwerts)