Bis zum Arlbergpass weiter Behinderungen möglich
(Klösterle) Der Verkehr im Bereich der Schadstelle der Arlbergstraße L197 kann wieder zweistreifig geführt werden. Auf Grund der ...
Der Verkehr im Bereich der Schadstelle der Arlbergstraße L197 kann wieder zweistreifig geführt werden. Auf Grund der anlaufenden Sicherungsmaßnahmen an den weiteren Schadstellen auf dem Straßenabschnitt von Rauz bei der Gemeinde Klösterle bis zum Arlbergpass kann es jedoch weiterhin zu Behinderungen kommen. Landesrat Marco Tittler versicherte, dass diese so gering wie möglich gehalten werden und dankte allen, die zur schnellen Wiederherstellung beigetragen haben.
„Ich bedanke mich bei den Mitarbeitenden der Abteilung Straßenbau sowie bei allen beteiligten Firmen und ExpertInnen, die es durch großen Einsatz geschafft haben, den Verkehr bereits nach nur wenigen Tagen wieder an der Abbruchstelle vorbeizuführen und nun nach wenigen Wochen die zweistreifige Verbindung an der Schadstelle der L 197 wiederherzustellen“, so Tittler: „Ihnen gilt mein größter Respekt.“
Rasche Wiederherstellungsarbeiten nach Murenabgang
Am Freitag, 16. August 2024, gegen 19 Uhr, ereignete sich auf der Vorarlberger Seite der Landesstraße L197 bei Kilometer 11,70 ein Murenabgang infolge von Starkregen. Dabei wurde die bestehende rückverankerte Stützmauer zerstört, was zum Abriss der Straßenböschung über eine Länge von etwa 65 Metern und einer Höhe von rund 10 Metern bis zur Fahrbahnmitte führte. Wir haben berichet.
Um die wichtige Verkehrsverbindung zumindest einstreifig wiederherzustellen, wurde unter der Leitung der Straßenerhaltung in Zusammenarbeit mit regionalen Erdbewegungsunternehmen über das Wochenende eine provisorische Umfahrungsstraße errichtet.
Bereits am Montag, 19. August 2024, begannen die Sicherungsarbeiten an der Abrissfläche mit der Herstellung einer rückverankerten Spritzbetonsicherung. In den folgenden Wochen wurden etwa 1000 Meter Anker versetzt und die Abrissfläche mit einer Größe von circa 500 Quadratmetern mit Spritzbeton gesichert. Diese Arbeiten konnten innerhalb von weniger als drei Wochen abgeschlossen werden, sodass der Verkehr im Baustellenbereich ab Freitag, 6. September 2024, ab 8:00 Uhr wieder zweistreifig geführt werden kann.
Aufgrund der beengten Verhältnisse im Bereich der Schadstelle ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h erforderlich. Aufgrund der angelaufenen Sicherungsmaßnahmen an weiteren Schadstellen auf dem Straßenabschnitt von Rauz bis zum Arlbergpass ist weiterhin mit Behinderungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen zu rechnen.