Neues Wahlergebnis
(Baden-Baden) Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat bei der Prüfung der Wahl des Gemeinderats der Stadt Baden-Baden festgestellt, dass bei acht Stimmzetteln die Beschlussfassung der jeweiligen Wahlvorstände über die Gültigkeit von Stimmzetteln oder Stimmen unrichtig war.
Bei zwei Stimmzetteln waren Stimmen als gültig gewertet worden, die ungültig sind. Sechs Stimmzettel waren für ungültig erklärt worden, die gültig sind. Eine auf Veranlassung des Regierungspräsidiums von der Stadt Baden-Baden durchgeführte Vergleichsberechnung unter Berücksichtigung dieser Wahlfehler hat ergeben, dass sich gegenüber dem festgestellten Wahlergebnis das Stimmenergebnis einzelner Bewerber und die Reihenfolge zweier Ersatzpersonen in einem Wahlvorschlag verändert haben. Darüber hinaus bleibt das Wahlergebnis jedoch unverändert.
Das vom Gemeindewahlausschuss der Stadt Baden-Baden am 3. Juni 2019 festgestellte Ergebnis der Gemeinderatswahl ist aus diesem Grund unrichtig und war deshalb aufzuheben. Zugleich war die Neufeststellung des Ergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss anzuordnen. Das neu festgestellte Wahlergebnis ist öffentlich bekannt zu machen.
Der gegen die Wahl eingelegte Einspruch war zwar zulässig, aber unbegründet. Die mit dem Einspruch erhobenen Einwendungen haben sich nicht bestätigt. Der Einspruch wurde daraufhin zurück genommen.