Durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden bei 1 408 Euro
Nach den Ergebnissen der Schuldenstatistik des Statistischen Landesamtes waren 93 der 1 101 Gemeinden Baden-Württembergs zum 31.12.2022 schuldenfrei.
Schuldenfrei bedeutet, dass weder Kernhaushalt noch Eigenbetriebe einer Gemeinde Kredite, Kassenkredite oder Wertpapierschulden beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich aufweisen.
Die Gemeinden mit schuldenfreiem Kernhaushalt und schuldenfreien Eigenbetrieben sind überwiegend Gemeinden mit unter 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in der Mehrheit sogar mit unter 5 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Zu den schuldenfreien Gemeinden mit über 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern zählen die Stadt Bietigheim-Bissingen im Landkreis Ludwigsburg – mit 43 582 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte schuldenfreie Gemeinde – sowie Engen im Landkreis Konstanz und Lorch im Ostalbkreis. Weitere 53 Gemeinden wiesen zwar keine »Null-Verschuldung« auf, ihre Pro-Kopf-Verschuldung lag aber bei unter 100 Euro je Einwohnerin und Einwohner.
Bei einer Verschuldung der Gemeinden und ihrer Eigenbetriebe von knapp über 15,8 Milliarden Euro beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich beträgt die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung 1 408 Euro. Die Stadtkreise weisen dabei mit 2 120 Euro je Einwohnerin und Einwohner eine höhere Pro-Kopf-Verschuldung auf als die kreisangehörigen Gemeinden mit 1 245 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Bei kreisangehörigen Gemeinden zeigt sich zudem, dass die Pro-Kopf-Verschuldung mit zunehmender Einwohnerzahl in der Tendenz zunimmt. Die Spannweite kann jedoch innerhalb einer Gemeindegrößenklasse sehr groß sein.
In Baden-Württemberg haben 290 Gemeinden eine höhere Pro-Kopf-Schuldenlast zu tragen als im Landesschnitt. Darunter sind 143 Gemeinden mit mehr als 2 000 Euro je Einwohnerin und Einwohner verschuldet.