Disput um Fachmarktzentrum
(Lahr) Die Stadtverwaltung sieht Informationsbedarf im Zuge der anhaltenden Diskussionen in den sozialen Medien und Zeitungen zum Thema Thomas Philipps: Im Raum steht die Kritik, dass die Stadtverwaltung den Sonderpostenmarkt Thomas Philipps verhindern wolle.
Dies ist nicht richtig, vielmehr können sich sowohl Thomas Philipps als auch der Baumarkt Tedox heute schon unter Beachtung der bestehenden rechtlichen Vorgaben des Bebauungsplans ansiedeln. Durch den Bebauungsplan aus dem Jahr 2011 ist das Baurecht für das Fachmarktzentrum abschließend festgelegt.
Der Bebauungsplan lässt derzeit großflächigen Handel auf der Sondergebietsfläche im Stadtteil Mietersheim zu: Bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche allein für innenstadtrelevante Sortimente können aktuell auf der ehemaligen OBI-Fläche angeboten werden. Dies reicht nach Auffassung des Sonderpostenmarktes Thomas Philipps und des Baumarkt-Discounters Tedox nicht aus. Es wird weitaus mehr an zentrenrelevanten Sortimentsflächen gewünscht, als das vorhandene Baurecht hergibt. On Top fordert Thomas Philipps zudem, dass dem Markt keine Einschränkung in der Sortimentsauswahl vorgegeben wird, denn ein Sonderpostenmarkt zeichnet sich dadurch aus, dass die angebotenen Waren starken Schwankungen unterliegen.
Die Verwaltung ringt genau bei den beiden vorgenannten Themen, Sortimentsauswahl und Vergrößerung der Flächen, um eine verträgliche Lösung im Hinblick auf Verlässlichkeit und Rechtssicherheit bei Ansiedlungsanfragen als auch im Hinblick auf die Verträglichkeit mit dem Handelskonzept für die Innenstadt.
Es ist die Frage zu stellen: Wieviel mehr an zusätzlicher Fläche über das Maß von 800 Quadratmetern an zentrenrelevanter Sortimentsfläche hinaus verträgt die Stadt? Soll man den Ansiedlungswünschen vom Sonderpostenmarkt und vom Baumarkt-Discounter eine so weitgehende Sonderbehandlung einräumen? Das vom Gemeinderat verabschiedete Einzelhandelsgutachten von 2017 kann dabei nicht außer Acht gelassen werden. Eine wichtige Aussage des Verfassers Acocella ist, dass eine Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes mit uneingeschränkter Sortimentsauswahl und -fläche an dieser nichtintegrierten Lage schädlich für die Innenstadt ist. Zudem würde eine Genehmigung ein Tor bei Rechtsstreitigkeiten öffnen, wenn es um weitere Ansiedlungswünsche von hochsensiblen Sortimenten außerhalb integrierter Lagen geht.
Die Problematik, möglicherweise einen Präzedenzfall zu schaffen, ist ein eigener sehr wichtiger Aspekt, der bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist. Bei der Entscheidung über Abweichungen vom Handelsgutachten geht es als einem wichtigen Punkt auch um Rechtssicherheit über Handelsansiedlungen in der gesamten Stadt, nicht nur in der Innenstadt. Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller. „Es bedarf nun einer politischen Entscheidung, welche Vorgaben bei Ansiedlungen gefordert werden. Derzeit sind Thomas Philipps und Tedox nur bereit, sich in Lahr anzusiedeln, wenn in großem Umfang der Bebauungsplan geändert wird. Dies ist eine Entscheidung, die nicht leichtfertig getroffen werden kann. Eine deutliche Vergrößerung der zentrenrelevanten Sortimentsflächen im Fachmarktzentrum kann weitreichende Folgen haben.“
Thomas Philipps war einmal im Fachmarktzentrum vertreten. Bei der Erneuerung des Zentrums war der Sonderpostenmarkt keine Option für die neuen Eigentümer, im Hinblick auf die erwartete Miete
Anscheinend ging Thomas Philipps davon aus, ein anderes Bestandsgebäude in Lahr zu finden. In der Folge gab es die Diskussionen, um den Altstandort „Flösch“. Auch dort wäre ein Thomas Philipps möglich gewesen, wenn die Handelskette bereit gewesen wäre, auf das bestehende Planungsrecht einzugehen und die Verkaufsfläche geringfügig zu verringern. Die Stadt Lahr hat auch damals Thomas Philipps nicht verhindert, da der Markt selbst entschieden hatte, seinen Bauantrag zurück zu ziehen. Die Änderung des Bebauungsplanes wurde erst später vorgenommen.